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E-Check für Ferienwohnungen – was gesetzlich gefordert wird

Der E-Check für Ferienwohnungen ist nicht optional – er ist eine gesetzliche Anforderung für jeden Vermieter. Wir erklären, welche Prüfnormen gelten, wer prüfen darf und wie oft die Kontrolle wiederholt werden muss.

Elektrikerin prüft Sicherungskasten einer Ferienwohnung mit Prüfgerät

Warum der E-Check für Ferienwohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist

Eine Ferienwohnung ist ein Gewerbeobjekt. Das unterscheidet sie rechtlich von einer privaten Wohnimmobilie, die der Eigentümer selbst bewohnt. Wer Ferienwohnungen vermietet, trägt die Verantwortung dafür, dass die elektrische Anlage sicher ist – und das gilt von der ersten Vermietung an. Das Gesetz (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, DIN VDE 0105-100) verlangt, dass elektrische Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden regelmäßig überprüft werden.

Der E-Check ist die standardisierte Prüfung, mit der wir als Fachbetrieb sicherstellen, dass Ihre Elektroinstallation den aktuellen VDE-Normen entspricht. Bei einer Ferienwohnung ist das nicht nur eine gute Idee, sondern Pflicht – und zwar unabhängig davon, ob Sie die Wohnung ständig selbst bewohnen oder nur regelmäßig vermieten.

Welche Prüfnormen für Ferienwohnungen gelten

Die Prüfung einer Ferienwohnung richtet sich nach zwei Regelwerken:

  • DIN VDE 0105-100: Diese Norm regelt die Prüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen in Gebäuden
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie schreibt vor, dass Arbeitsmittel (dazu gehört auch die Elektroanlage einer Ferienwohnung) regelmäßig überprüft werden müssen
  • Lokale Bauordnungen der Bundesländer: Einige Bundesländer haben zusätzliche Anforderungen an Mietimmobilien und gewerblich genutzte Objekte
  • Versicherungsvorgaben: Viele Haftpflichtversicherer fordern explizit regelmäßige E-Checks als Bedingung für den Versicherungsschutz

Das bedeutet für Sie: Nur wer eine Fachperson (einen eingetragenen Elektrofachbetrieb wie uns) mit der Prüfung beauftragt, erfüllt diese Anforderungen vollständig.

Prüffristen: Wie oft muss die Elektrik in einer Ferienwohnung geprüft werden?

Die Frage nach der Prüfhäufigkeit wird oft unterschätzt. Nach DIN VDE 0105-100 und BetrSichV muss eine gewerblich genutzte Immobilie wie eine Ferienwohnung alle vier Jahre überprüft werden. In manchen Fällen können es auch zwei Jahre sein – das hängt vom Alter der Anlage und dem Ergebnis der vorherigen Prüfung ab.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Prüfung durchführen, bevor Sie die Wohnung zum ersten Mal an Gäste übergeben. Danach wiederholen wir die Prüfung in einem regelmäßigen Rhythmus und informieren Sie rechtzeitig, wenn ein neuer Termin ansteht. So haben Sie immer den aktuellen Nachweis parat – und das ist wichtig, falls es zu einem Schadensfall kommt.

Was genau wird beim E-Check für Ferienwohnungen überprüft?

Der E-Check ist eine umfassende Inspektion. Wir kontrollieren:

  • Den Zustand des Sicherungskastens und der

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